Kosten

Beiträge (gültig ab 09/2022):

Der monatliche Kindergartenbeitrag berechnet sich nach den Buchungszeiten und ist 12x im Jahr zu entrichten, da auch währen der Ferienzeiten die Betriebs- und Personalkosten anfallen.

 

Aktuell beläuft sich der monatliche Beitrag je nach wöchentlicher Buchungszeit auf:

 

2-3-Jährige („Kleinkindbetreuung“): 

  • 156,- €*/Monat für 16 Stunden (Geschwisterkind: 117,- €* bzw. 42,- €*)
  • 192,- €*/Monat für 21 Stunden – nur nach erfolgreicher Eingewöhnung und anschließender gemeinsamer Abwägung möglich (Geschwisterkind: 144,- €* bzw. 69,- €*)

 

 

Ü3-Jährige („Große Gruppe“):

  • 44,- €**/Monat (= 144,- € - 100,- €**) für 20 – 25 Stunden (Geschwisterkind: 33,- €**)
  • 62,- €**/Monat (= 162,- € - 100,- €**) für 25 – 30 Stunden (Geschwisterkind: 46,50 €**)
  • 80,- €**/Monat (= 180,- € - 100,- €**) für 30 – 35 Stunden (Geschwisterkind: 60,- €**)

 

 

Zu Beginn des Kindergartenjahres werden zusätzlich folgende jährliche Beträge erhoben:

  • 24,- € Brotzeitgeld/Kind für die tägliche vollwertig biologische Verpflegung (Abrechnung im September jeden Jahres)
  • 60,- € Materialgeld/Kind für die Instandhaltung von Spielsachen/Material (Abrechnung im September jeden Jahres)
  • 60,- €Vereinsgebühr/Familie (Träger unseres Kindergartens ist der Elternverein „Waldorfkindergarten Freilassing e.V.“) - dies ist versicherungstechnisch notwendig, da die Kinder nur als Vereinsmitglieder und mit bestehendem Betreuungsvertrag unfallversichert sind (Abrechnung im Oktober jeden Jahres)
  • 50,- € einmalige Aufnahmegebühr für neue Familien; diese wird bei Platzzusage oder spätestens bei Kindergarteneintritt fällig

 

 

Finanzielle Unterstützung

Alle Familien, bei denen es finanziell eng ist, können beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Außerdem sind auf Anfrage beim Vorstand auch Ratenzahlungen der jährlichen Beträge möglich. 

 

*Für Kinder unter 3 Jahren können Familien mit einem Jahreseinkommen unter 60.000,- € beim ZBFS einen Antrag auf Krippengeld stellen, da unser Kindergarten eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung ist.

Die entsprechenden Infoblätter stellen wir gern im Downloadbereich zur Verfügung, den Onlineantrag finden Sie hier:  https://www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/

 

**Beitragszuschuss des Freistaats Bayern:

Ab April 2019 gilt für alle Kindergartenkinder (Ü3) ein Bonus von 100,- € monatlich. Der jeweilige Beitrag verringert sich dadurch automatisch um 100,- €. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird (Achtung Kleinkindbetreuung: Geburtsdatum Sept.-Dez. entscheidend!), und wird bis zur Einschulung gezahlt.