Beiträge (gültig ab 09/2022):
Der monatliche Kindergartenbeitrag berechnet sich nach den Buchungszeiten und ist 12x im Jahr zu entrichten, da auch währen der Ferienzeiten die Betriebs- und Personalkosten anfallen.
Aktuell beläuft sich der monatliche Beitrag je nach wöchentlicher Buchungszeit auf:
2-3-Jährige („Kleinkindbetreuung“):
Ü3-Jährige („Große Gruppe“):
Zu Beginn des Kindergartenjahres werden zusätzlich folgende jährliche Beträge erhoben:
Finanzielle Unterstützung
Alle Familien, bei denen es finanziell eng ist, können beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Außerdem sind auf Anfrage beim Vorstand auch Ratenzahlungen der jährlichen Beträge möglich.
*Für Kinder unter 3 Jahren können Familien mit einem Jahreseinkommen unter 60.000,- € beim ZBFS einen Antrag auf Krippengeld stellen, da unser Kindergarten eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung ist.
Die entsprechenden Infoblätter stellen wir gern im Downloadbereich zur Verfügung, den Onlineantrag finden Sie hier: https://www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/
**Beitragszuschuss des Freistaats Bayern:
Ab April 2019 gilt für alle Kindergartenkinder (Ü3) ein Bonus von 100,- € monatlich. Der jeweilige Beitrag verringert sich dadurch automatisch um 100,- €. Der
Zuschuss gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird (Achtung Kleinkindbetreuung: Geburtsdatum Sept.-Dez. entscheidend!), und wird bis zur
Einschulung gezahlt.